Humboldt-Universität zu Berlin - Sprachenzentrum

Sprachgutachten

Wenn Sie für eine Bewerbung (z.B. für ein Austauschprogramm, Stipendium oder einen Studienplatz) Ihre Sprachkenntnisse nachweisen müssen, kann das mittels eines Sprachgutachtens geschehen. In der Regel reicht das Abiturzeugnis nicht aus. Bitte erkundigen Sie sich vorab bei der zu bewerbenden Stelle, welche Sprachgutachten akzeptiert werden. 

Der Erwerb eines Sprachgutachtens durch das Sprachenzentrum richtet sich ausschließlich an aktuell immatrikulierte Studierende der Humboldt-Universität zu Berlin sowie der Charité. Externe Studierende, Alumni, Gast- und Nebenhörer können nicht berücksichtigt werden. Nur vollständige Anmeldungen mit Angabe einer HU- bzw. Charité-Mail-Adresse sowie der Matrikelnummer und des Studienfachs werden berücksichtigt.

 


Allgemeine Informationen

  • Erwerb eines Sprachgutachtens
    • Ein Sprachgutachten kann zweier Wege erworben werden:

      1) Durch die Teilnahme an einem Sprachkurs am Sprachenzentrum                                      Wenn Sie einen Sprachkurs am Sprachenzentrum der HU absolviert haben, können Sie ein Sprachgutachten basierend auf die Leistung im Kurs anfordern. Die Beantragung der Ausstellung des Sprachgutachtens läuft über das zuständige Sekretariat. Hängen Sie bitte der Anfrage den relevanten Leistungsnachweis an.
    • 2) Durch das Ablegen eines Sprachtests

      Der Sprachtest prüft vier Sprachfertigkeiten (Schreiben, Lese- und Hörverstehen, Sprechen) und stellt dadurch das Sprachniveau (A1-C2) fest. Die Dauer beträgt ca. 1‘5 bis 2 Stunden und das Format findet sprachenabhängig vor Ort oder online statt.

  • Vorbereitung
    Ein Vorbereitungsmaterial gibt es nicht, da es sich um einen diagnostischen Test handelt. Wir empfehlen Ihnen jedoch in Vorbereitung verstärkt zu lesen, Radio zu hören oder fern zu sehen, besonders, wenn Sie sich längere Zeit nicht in der Sprache bewegt haben.
  • Gültigkeit

    Das Sprachgutachten hat eine allgemeine Gültigkeit von ca. 2 Jahren. Allerdings wird die genaue Gültigkeit von jeder Institution, die das Sprachgutachten akzeptiert, bestimmt.

  • Preise und Zahlungsbedingungen

    Das Sprachgutachten ist gebührenpflichtig, unabhängig davon, ob es durch den Test oder die Kursteilnahme erworben wird. Die Testgebühr beträgt für HU- und Charité-Studierende 20€, für HU-Mitarbeitende 30€. HU-Mitarbeitende dürfen nur den Test ablegen, wenn dieser für den Arbeitsbereich notwendig ist.  

    Eine erfolgreiche Anmeldung geschieht, wenn die Gebühr bezahlt worden ist. Die Zahlung der Gebühr ist nur über Geldüberweisung möglich und sofort zu tätigen. Nach Zahlungseingang bekommen Sie eine E-Mail mit weiteren Details zum Test (Ort, Zeit, Prüfer/in). Zahlungen, die nicht innerhalb der Zahlungsfrist erfolgen, führen zu einer endgültigen Abmeldung bzw. Stornierung.

    Weitere Details zu Entgelten unter: Ordnungen

  • Vergabe
    Das Gutachten wird spätestens am Folgetag ausgegeben.

Termine, Testablauf, Anmeldung