Humboldt-Universität zu Berlin - Sprachenzentrum

Entgeltordnung

Erste Änderung der Entgeltordnung der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum der Humboldt-Universität zu Berlin
Präambel

Auf der Grundlage des Berliner Hochschulgesetzes (BerlHG) in der Fassung vom 13. Februar 2003 (GVBl. S. 82), zuletzt geändert durch das Zwölfte Gesetz zur Änderung des Berliner Hochschulgesetzes vom 12. Juli 2007 (GVBl. S. 278), sowie gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 6 Verfassung der Humboldt-Universität zu Berlin (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 28/2006) hat das Kuratorium der Humboldt-Universität am 20.11.2009 nachfolgende Änderung der Entgeltordnung der Zentraleinrichtung Sprachenzentrum (PDF) (Amtliches Mitteilungsblatt der HU Nr. 37/2005) beschlossen1.
 

  1. § 2 Erhebung von Entgelten
    1. Die Abs. 2, 3, 4, 6, 7 und 8 werden wie folgt gefasst:
      (2) Für Studierende, die an der Humboldt-Universität immatrikuliert sind, beträgt das Entgelt für Lehrveranstaltungen 10 Euro je SWS. Mitarbeiter/innen sowie Alumni der Humboldt-Universität zu Berlin entrichten 15 Euro je SWS.
      (3) Soweit andere Personen im Rahmen der verfügbaren Kapazität zu Lehrveranstaltungen zugelassen sind, richtet sich die Entgelthöhe nach der an der Humboldt-Universität zu Berlin geltenden Gasthörerordnung (Hochschulbereich).
      (4) Studierende in entgeltfreien Masterstudiengängen, die von mehreren Universitäten getragen werden, unterliegen ebenfalls der Pflicht zur Entgeltentrichtung. Sind die Studierenden an der Humboldt-Universität immatrikuliert, beträgt das Entgelt 10 Euro je SWS. Studierende, die für diese Studiengänge an anderen Universitäten immatrikuliert sind, zahlen die Gasthörerentgelte.
      (6) Für die Abnahme der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) ist ein Entgelt in Höhe von 150 Euro zu entrichten.
      (7) Die Abnahme von UNIcert®-Prüfungen und des universitätsinternen Latinums ist für Studierende der Humboldt-Universität am Sprachenzentrum kostenlos. Mitarbeiter/innen und Alumni der Humboldt-Universität entrichten ein Entgelt von 50 Euro, Gasthörer/innen ein Entgelt in Höhe von 100 Euro.
      (8) Sprachgutachten/Sprachstandstests, die im Sprachenzentrum abgenommen und erstellt werden, sind kostenpflichtig. Für Teilnehmer/innen an Sprachkursen des Sprachenzentrums beträgt das Entgelt 20 Euro, für alle anderen 50 Euro. Für Sprachtests zur Zulassung zur DSH an der Humboldt-Universität wird ein Entgelt von 20 Euro erhoben.
    2. Es wird ein Abs. 9 mit folgendem Wortlaut angefügt:
      (9) Für die Ausstellung von Duplikaten von Leistungsscheinen oder Zertifikaten wird ein Entgelt von 5 Euro erhoben.
  2. § 3 Ausnahmen
    • Der Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
      (1) Die Pflicht zur Entrichtung von Entgelten entfällt für studienbegleitende Deutschkurse des Sprachenzentrums für ausländische Vollzeitstudierende der Germanistik. Befreit von Entgeltzahlungen sind ebenfalls ausländische Studierende, die im Rahmen von bilateralen Vereinbarungen an der Humboldt-Universität zu Berlin immatrikuliert sind und deren Verträge explizit Sprachunterricht beinhalten. Dies ist durch entsprechende Bescheinigungen nachzuweisen.
  3. §4 Verwendung der Entgelte
    • Der Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
      (2) Die Entgelte werden ausschließlich zum Erhalt und Ausbau des zusätzlichen Lehr- und Serviceangebotes und den damit verbundenen Kosten eingesetzt.
  4. § 5 Zahlungsverfahren
    • Der Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
      (1) Die Entrichtung der Entgelte nach § 2 Abs. 2 erfolgt vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung. Die Entgelte für Studierende der Humboldt-Universität werden grundsätzlich unbar entrichtet, Mitarbeiter/innen sowie Alumni der Humboldt-Universität und Gasthörer/innen zahlen vor Ort im Sprachenzentrum.
  5. Diese Änderung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtlichen Mitteilungsblatt der Humboldt-Universität zu Berlin in Kraft.

 


1 Die zuständige Senatsverwaltung hat die Änderung der Entgeltordnung mit Schreiben vom 28.12.2009 bestätigt.