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Hinweise zur Deutschen Sprachprüfung (DSH)

für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen

Mit dieser Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie sowohl in allgemeinsprachlicher als auch in allgemein wissenschaftssprachlicher Hinsicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, um an unserer Universität ein Studium aufnehmen zu können.

Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung.
Die schriftliche Prüfung umfasst drei Teilprüfungen: Hörverständnis, Leseverständnis und wissenschaftssprachliche Strukturen, Schreiben zu vorgegebenen Themen. Die schriftlichen Teilprüfungen finden an einem Tag statt.

Wenn die schriftliche oder die mündliche Prüfung nicht bestanden ist (unter 57%), gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden.


Schriftliche Prüfung

(Die Reihenfolge der Prüfungsteile kann variieren.)

  1. Hörverständnis

    Sie hören einen Text zweimal, während des Hörens können Sie sich Notizen machen. Manche Texte haben auch eine Wortliste.

    Die Überprüfung des Hörverständnisses kann durch verschiedene Aufgabenstellungen wie Wiedergabe des Gedankenganges, Beantwortung von Fragen oder Textwiedergabe erfolgen. Mischformen sind möglich.

    Dauer: ca. 70 Minuten

  2. Leseverständnis

    Sie erhalten einen Text zum Lesen. Das Verständnis wird durch Beantwortung von Fragen zum Textinhalt, durch Zusammenfassung, Gliederung usw. überprüft.

    Zum Lesetext erhalten Sie außerdem Aufgaben zur Überprüfung Ihrer Kenntnisse im Bereich der Grammatik.

    Dauer: 90 Minuten

  3. Schreiben zu vorgegebenen Themen

    Sie erhalten drei Aufgaben, von denen Sie eine auswählen. Die Aufgaben können in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den anderen Prüfungsteilen stehen.

    Sie müssen ca. 250 Wörter zu dem von Ihnen gewählten Thema schreiben. Bewertet werden der Inhalt und die sprachliche Leistung.

    Dauer: 70 Minuten

Bei allen Teilprüfungen ist die Benutzung von einsprachigen Wörterbüchern gestattet. Weitere Hilfsmittel sind nicht zugelassen.
Sie erhalten von den prüfenden Lehrkräften sämtliche Arbeitsblätter sowie Papier für Notizen.
Schreiben Sie bitte mit Kugelschreiber oder Füller. Arbeiten, die mit Bleistift geschrieben sind, werden nicht bewertet und gelten als nicht bestanden.


Mündliche Prüfung

Die mündliche Prüfung findet in der Regel eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Den Termin Ihrer mündlichen Prüfung erfahren Sie durch einen Aushang im Sprachenzentrum der Humboldt-Universität.

Sie können aus drei Vorschlägen ein Thema auswählen, zu dem sie einen Kurzvortrag halten. Ein Prüfungsgespräch schließt sich an.

Die Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten, die Prüfung dauert ebenfalls 20 Minuten.

Das Ergebnis der mündlichen Prüfung erfahren Sie im Anschluss an die Prüfung.

Das Gesamtergebnis der Prüfung wird festgestellt:

  • als DSH-1, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung mindestens 57% der Anforderungen erfüllt wurden,
  • als DSH-2, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung mindestens 67% der Anforderungen erfüllt wurden,
  • als DSH-3, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen Prüfung mindestens 82% der Anforderungen erfüllt wurden.

 

Über die Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das die erreichten Ergebnisse differenziert ausweist. Das Gesamtergebnis wird unverzüglich bekannt gegeben.

Zu angegebenen Zeiten können Sie in der Abteilung Deutsch als Fremdsprache in Ihre bewerteten Prüfungsarbeiten einsehen. Dort liegt auch der Bewertungsschlüssel der jeweiligen Prüfung zur Einsichtnahme aus.

Wir wünschen Ihnen für die DSH und für Ihr Fachstudium viel Erfolg.