Humboldt-Universität zu Berlin - Sprachenzentrum

FAQs - Anmeldung zu den Sprachkursen

  • 1. Wer kann an Sprachkursen am Sprachenzentrum der HU teilnehmen?
    • Studierende aller Fachrichtungen der Humboldt-Universität zu Berlin (nachzuweisen über die Matrikelnummer sowie E-Mail-Adresse).
    • Charité-Studierende (nachzuweisen über die Matrikelnummer sowie E-Mail-Adresse).
    • Mitarbeiter*innen der Humboldt-Universität unter folgenden Bedingungen:

    Mitarbeiter*innen können an Sprachkursen ausschließlich aus dienstlichen Gründen bzw. dienstlicher Notwendigkeit teilnehmen. Bedingung dafür ist der Nachweis über die dienstliche Notwendigkeit des Sprachkursbesuches vom Dienstvorgesetzten (z. B. in Form einer kurzen Mail des Vorgesetzten an das zuständige Sekretariat) und die Bestätigung durch die Berufliche Weiterbildung. Teilnahmeanträge für das SoSe 2024 können nicht mehr angenommen werden.

    Bitte beachten Sie auch das Fremdsprachenangebot der Beruflichen Weiterbildung.

  • 1.1. Ich bin derzeit kein*e HU-Student*in. Kann ich trotzdem an Sprachkursen teilnehmen?

    Derzeit ist der Besuch von Kursen ausschließlich für an der HU aktuell immatrikulierte Studierende bzw. Charité-Studierende möglich. Dasselbe gilt für das Ablegen von Sprachprüfungen.

  • 1.2. Ich bin HU-Alumni. Kann ich noch an einem Sprachkurs teilnehmen?

    Alumni gelten als Externe. Für Externe besteht aktuell keine Möglichkeit, an Kursen teilzunehmen.

  • 2. Wann kann ich mich für einen Sprachkurs anmelden?

    Die aktuellen Einschreibzeiten finden Sie unter Kursangebot und Anmeldung.

  • 3. Was kostet ein Sprachkurs?

    Für die Teilnahme an den Sprachkursen wird ein Entgelt erhoben, das zur Finanzierung zusätzlicher Lehraufträge und damit zur Sicherung eines umfangreichen, nachfragegerechten Kursangebots dient. Das Entgelt beträgt 10 Euro je Semesterwochenstunde.

     

    Die Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung von Entgelten entnehmen Sie der Entgeltordnung (PDF). Befreiungsanträge sind innerhalb von drei Werktagen nach Kursbuchung zu stellen.

  • 3.1. Wie bezahle ich für einen Sprachkurs?

    Bei einer erfolgreichen Anmeldung erhalten Sie eine E-Mail mit der Anmeldebestätigung. Ohne Anmeldebestätigung ist keine Teilnahme möglich!

    Der Einzahlmodus für das Kursentgelt ist der Anmeldebestätigung zu entnehmen.

     

    Bitte beachten Sie Folgendes:

    1. Hinterlegen Sie unbedingt Ihre HU-E-Mail-Adresse bzw. Charité-E-Mail-Adresse, damit Sie die Anmeldebestätigung erhalten und wir Kontakt zu Ihnen aufnehmen können.*
    2. Derzeit werden nur Geldüberweisungen akzeptiert. Für jeden Kurs ist unbedingt eine gesonderte Überweisung erforderlich.
    3. Geben Sie die Verwendungszwecke 1 und 2 unbedingt auf der Überweisung an, damit Ihre Zahlung zugeordnet werden kann.
    4. Innerhalb von 3 Werktagen nach Anmeldung muss das Entgelt auf das Konto der HUB überwiesen werden. Ansonsten erlischt der Anspruch auf den gebuchten Platz automatisch.

     

    * Erasmus-Studierende und Teilnehmer*innen von internationalen Partnerprogrammen dürfen ihre private E-Mail-Adresse nutzen, bis sie eine HU-Adresse bekommen haben.

  • 4. Wie melde ich mich für einen Sprachkurs an?

    Alle Kurse sind anmeldepflichtig. Die Anmeldung erfolgt nur online unter Kursangebot.

     

    Um Ihren gewünschten Kurs zu finden, folgen Sie diesen Schritten:

    1. Wählen Sie zunächst unter Kursangebot und Anmeldung den richtigen Zeitraum aus: Semesterkurse oder Intensivkurse (vorlesungsfreie Zeit).
    2. Klicken Sie auf die gewünschte Sprache bzw. das gewünschte Niveau.
    3. Wenn ein Kurs buchbar ist, leuchtet der Button „Kurs buchen“ grün. Klicken Sie darauf.
    4. Sie werden automatisch auf das Anmeldeformular verwiesen. Füllen Sie bitte alle Pflichtfelder aus und lesen unbedingt die Buchungs- und Teilnahmebedingungen sorgfältig durch. Die Anmeldung ist verbindlich!
  • 4.1. Ist eine Anmeldung verbindlich? Bekomme ich eine Rückerstattung der Kursgebühr, wenn ich mich abmelde?

    Sie melden sich für einen Kurs verbindlich an. Eine Erstattung gezahlter Entgelte ist grundsätzlich nur bei Stornierung eines Kurses durch das Sprachenzentrum oder nach Anerkennung eines begründeten individuellen Befreiungsanspruchs möglich. Generell ausgeschlossen ist die Rückerstattung des Entgelts für Intensivkurse und Kurse, mit denen eine Lizenznutzung verbunden ist.

  • 4.2. Welcher Kurs ist für mich geeignet?

    Unter dem Punkt Einstufungstests und Tests zum Üben können Sie einen Einstufungstest ablegen, um die für Sie geeignete Kursstufe herauszufinden.

  • 4.3. Kann ich den Kurs wechseln?

    Ein Kurswechsel ist nur in Absprache mit den Lehrkräften der Sprache möglich. Ein Anspruch auf einen Platz im neuen Kurs besteht nicht!

    Die Übertragung der Anmeldung auf eine andere Person ist nicht gestattet.

  • 5. Welche Informationen benötige ich für die Anmeldung von Sprachkursen?

    Pflichtangaben für eine erfolgreiche Anmeldung sind:

     

    Vollständiger Name

    Herkunftsland

    Geburtsdatum und -ort

    Matrikelnummer

    HU-E-Mail-Adresse / Charité-E-Mail-Adresse*

    Absolvierter Einstufungstest (C-Test)

     

     

     

    *Bitte beachten Sie, dass nur Anmeldungen mit einer hinterlegten HU-Adresse (bzw. Charité-Adresse) berücksichtigt werden können. Anmeldungen mit privaten E-Mail-Adressen werden gelöscht.

    Ausnahme: Erasmus-Studenten dürfen ihre private E-Mail-Adresse nutzen, bis sie eine HU-Adresse bekommen haben.

  • 6. Muss ich einen Einstufungstest durchführen, um an einem Sprachkurs teilzunehmen?

    Um einen Sprachkurs buchen zu können, muss für die meisten Sprachen ein Einstufungstest absolviert worden sein.

    Ausgenommen sind: A1-Kurse/Anfängerkurse sowie die Sprachen Chinesisch, Polnisch, Tschechisch, Ungarisch und Latein. Für diese ist kein Einstufungstest notwendig.

  • 6.1. Wie oft kann ich den Einstufungstest durchführen?

    Sie haben die Möglichkeit, einmalig im Semester pro Sprache den Test durchzuführen. Für den Test können keine Smartphones / Tablets verwendet werden. Bevor Sie mit dem Einstufungstest beginnen, nutzen Sie die Tests zum Üben.

  • 6.2. Ich bin nicht zufrieden mit meinem Testergebnis. Kann ich den Test wiederholen?

    Nein. Der Test dient dazu, Ihr Sprachniveau festzustellen. Oft überschätzt bzw. unterschätzt man sein Niveau. Anhand dieses Tests werden Sie in einen für Sie geeigneten Kurs eingestuft.

     

    Bitte führen Sie den Test über 30 Minuten konzentriert durch. Sorgen Sie für stabiles Internet sowie einen ruhigen Ort, um allerlei Unterbrechungen zu vermeiden. Sollte ein technischer Fehler auftreten oder sollten Sie  andere Probleme beim Test haben, wenden Sie sich bitte an das zuständige Sekretariat.

  • 6.3. Ich bin der Meinung, dass das Testergebnis nicht mein Sprachniveau widerspiegelt. Was kann ich tun?

    Wenn Sie denken, dass Sie ein höheres/niedrigeres Niveau haben als das, was im als Ergebnis im Test herausgekommen ist, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen der jeweiligen Sprachen und lassen sich gern fachlich beraten.

  • 6.4. Wie lange gilt das Ergebnis des Einstufungstests?

    Das Ergebnis Ihres Einstufungstests gilt zwei Semester lang. D.h., wenn Sie den Test z. B. im Sommersemester 2021 ablegen, dürfen Sie mit dem Ergebnis in die Kurse im Sommersemester 2021 sowie im Wintersemester 2021/2022 einsteigen.

  • 7. Wo finde ich inhaltliche Informationen zu den Sprachkursen?

    Eine Beschreibung des Inhalts sowie der Bedingungen der Kurse finden Sie unter dem Kurstitel. Bitte lesen Sie diese sorgfältig vor der Buchung. Sie sind für die richtige Kurswahl selbst verantwortlich. Aus einer falschen Kurswahl erwächst Ihnen kein Anspruch auf Erstattung der Kursgebühr! Sollten Sie Fragen haben, lassen Sie sich von den jeweiligen Koordinator*innen fachlich beraten.

  • 8. Welche Kursmaterialien benötige ich?

    In der Kursbeschreibung finden Sie Informationen über das Kursmaterial, das Sie ggf. benötigen. Die Kosten für das angegebene Material müssen Sie selbst tragen.

     

    Sorgen Sie unbedingt für stabiles Internet sowie eine WebCam und ein Mikrofon, damit Sie am Unterricht teilnehmen können.

  • 9. Muss ich Deutschkenntnisse haben, um an einem Sprachkurs teilzunehmen?

    Ja, für die meisten Sprachen mindestens auf B2-Niveau. Ausnahmen sind: Latein (ein C1-Niveau ist erforderlich) und Englisch (der Unterricht findet in englischer Sprache statt). Für Deutsch als Fremdsprache sind die Ergebnisse des Einstufungstests entscheidend.

  • 10. Kann ich mehrere Sprachkurse im gleichen Semester besuchen?

    Anmeldungen sind für mehrere Kurse möglich.

    Den Gesamtumfang von 8 Semesterwochenstunden pro Sprache dürfen Sie nicht überschreiten!

    Eine Anmeldung für Kurse auf zwei verschiedenen Stufen der gleichen Sprache ist aus didaktischer Sicht nicht gestattet, z.B. Spanisch A2 und B1. Diese Regel kann in Einzelfällen bei Englischkursen abweichen.

  • 11. Ich habe Fragen zu den Sprachkursen. An wen wende ich mich?

    Wenn Sie allgemeine Fragen haben, wenden Sie sich an das zuständige Sekretariat. Sollten Sie spezifische Fragen zu den Kursen haben, wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner*innen der jeweiligen Sprache.

  • 12. Alle Sprachkurse sind voll. Was kann ich tun?

    Unsere Sprachkurse sind sehr beliebt und sehr schnell ausgebucht. Wenn Sie keine Anmeldebestätigung bekommen haben, heißt es, dass die Anmeldung nicht erfolgreich war. In diesem Fall stehen Sie auf der Warteliste. Sollte jemand abspringen, melden wir uns bei Ihnen. Bitte sehen Sie davon ab, bei mehreren Lehrkräften nachzufragen.

  • 13. Bekomme ich eine Teilnahmebescheinigung am Ende des Sprachkurses?

    Ein benoteter Leistungsnachweis wird am Ende eines Kurses nach erfolgreicher Teilnahme und bestandenen Abschlusstests vergeben. Für den Erwerb von UNIcert®-Zertifikaten sind die Leistungsnachweise 3 Jahre gültig (durch Kumulation mit mind. 75% Kursteilnahme und/oder zusätzlicher Prüfung).

    Die Leistungsnachweise können im zuständigen Sekretariat angefordert werden.

  • 14. Wie lasse ich meine im Sprachkurs absolvierten Leistungen anrechnen?

    Mit dem von uns ausgestellten Leistungsnachweis wenden Sie sich an das Prüfungsbüro Ihrer Fakultät und lassen Sie die Leistungen anrechnen. Erkundigen Sie sich direkt beim Prüfungsbüro, ob Sie eine digitale Kopie oder das Original vorlegen müssen.

     

    Bitte beachten Sie, dass das Sprachenzentrum und die Prüfungsbüros der Fakultäten verschiedene Stellen sind. Das Sprachenzentrum hat keinen Einfluss auf die Entscheidungen der Prüfungsbüros. 

  • 15. Ich habe eine Semesterticket-Bescheinigung erhalten. Bekomme ich eine Rückerstattung der Kursgebühren?

    Sie können die Rückerstattung eines Teils der Kursgebühren bei uns beantragen. Lassen Sie uns die Bescheinigung des RefRats per E-Mail zukommen und wir überprüfen Ihren Fall.

     

    Bitte beachten Sie, dass eine mögliche Rückerstattung ausschließlich rückwirkend stattfinden kann! Wenn Sie z.B. im Wintersemester 2020/21 einen Kurs bei uns besucht haben, können Sie am Ende des Semesters die Rückerstattung für diesen einen Kurs rückwirkend beantragen.