Hinweise zur Deutschen Sprachprüfung
Hinweise zur Deutschen Sprachprüfung
für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber/innen
Mit dieser Prüfung sollen Sie nachweisen, dass Sie sowohl in allgemeinsprachlicher als auch in allgemein wissenschaftssprachlicher Hinsicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringen, um an unserer Universität ein Studium aufnehmen zu können.
Die DSH besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Die schriftliche Prüfung umfasst drei Teilprüfungen: Hörverständnis, Leseverständnis und wissenschaftssprachliche Strukturen, Schreiben zu vorgegebenen Themen. Die schriftlichen Prüfungen finden an einem Tag statt.
Wenn eine der schriftlichen Teilprüfungen oder die mündliche Prüfung nicht bestanden ist (unter 57%), gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden.
Schriftliche Prüfung
(Die Reihenfolge der Prüfungsteile kann variieren.)
1. Hörverständnis
Sie hören einen Text zweimal, während des Hörens können Sie sich Notizen machen. Manche Texte haben auch eine Wortliste.
Die Überprüfung des Hörverständnisses kann durch verschiedene Aufgabenstellungen wie Wiedergabe des Gedankenganges, Beantwortung von Fragen oder Textwiedergabe erfolgen. Mischformen sind möglich.
Dauer: ca. 60 Minuten
2. Leseverständnis
Sie erhalten einen Text zum Lesen. Das Verständnis wird durch Beantwortung von Fragen zum Textinhalt, durch Zusammenfassung, Gliederung usw. überprüft.
Zum Lesetext erhalten Sie außerdem Aufgaben zur Überprüfung Ihrer Kenntnisse im Bereich der Grammatik.
Dauer: 90 Minuten
3. Schreiben zu vorgegebenen Themen
Sie erhalten drei Aufgaben, von denen Sie eine auswählen. Die Aufgaben können in einem inhaltlichen Zusammenhang mit den anderen Prüfungsteilen stehen.
Sie müssen mindestens 200 Wörter zu dem von Ihnen gewählten Thema schreiben. Bewertet werden der Inhalt und die sprachliche Leistung.
Dauer: 60 Minuten
Bei allen Teilprüfungen ist die
Benutzung von Wörterbüchern gestattet. Weitere sprachliche Hilfsmittel
sind nicht zugelassen.
Sie erhalten von den prüfenden Lehrkräften sämtliche Arbeitsblätter
sowie Papier für Notizen.
Schreiben Sie bitte mit Kugelschreiber oder Füller. Arbeiten, die mit
Bleistift geschrieben sind, werden nicht bewertet und gelten als nicht
bestanden.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung findet in der Regel eine Woche nach der schriftlichen Prüfung statt. Den Termin Ihrer mündlichen Prüfung erfahren Sie durch einen Aushang im Sprachenzentrum der Humboldt-Universität.
Sie können aus drei Vorschlägen ein
Thema auswählen, zu dem sie einen Kurzvortrag halten. Ein
Prüfungsgespräch schließt sich an.
Die Vorbereitungszeit beträgt 20 Minuten, die Prüfung dauert ebenfalls
20 Minuten.
Das Ergebnis der mündlichen Prüfung erfahren Sie im Anschluss an die Prüfung.
Das Gesamtergebnis der Prüfung wird
festgestellt:
- als DSH-1, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen
Prüfung mindestens 57% der Anforderungen erfüllt wurden;
- als DSH-2, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen
Prüfung mindestens 67% der Anforderungen erfüllt wurden;
- als DSH-3, wenn sowohl in der schriftlichen als auch der mündlichen
Prüfung mindestens 82% der Anforderungen erfüllt wurden.
Über die Prüfung wird ein Zeugnis ausgestellt, das die erreichten Ergebnisse differenziert ausweist. Das Gesamtergebnis wird unverzüglich bekannt gegeben.
Zu angegebenen Zeiten können Sie in der Abteilung Deutsch als Fremdsprache in Ihre bewerteten Prüfungsarbeiten einsehen. Dort liegt auch der Bewertungsschlüssel der jeweiligen Prüfung zur Einsichtnahme aus.
Wir wünschen Ihnen für die DSH und für Ihr Fachstudium viel Erfolg.